DS-GVO - kurz und knapp
Die Datenschutz-Grundverordnung, kurz oft als DS-GVO abgekürzt, ist eine Richtlinie der EU, welche das Ziel hat, den Datenschutz innerhalb der EU zu vereinheitlichen. Die DS-GVO trat bereits am 24. Mai 2016 in Kraft, bot jedoch eine Übergangsfrist bis zum 25. Mai 2018 an, um die Anforderungen umzusetzen.
Viele Unternehmen haben sich erst "kurz vor knapp" mit der DS-GVO beschäftigt und hinken auch jetzt noch teilweise hinterher. Die DS-GVO hat das Rad (des Datenschutzes) nicht neu erfunden, viele Rechte und Pflichten waren (und sind) bereits in nationalem Recht enthalten.
Gestiegen ist jedoch der Bürokratieaufwand, welcher den sogenannten Betroffenen (das sind in der Regel all jene Personen, deren Daten verarbeitet werden) umfangreiche und weitgehende Kontroll- und Verfügungsrechte zugesteht. Ebenfalls enorm gestiegen sind die möglichen Strafen, welche die zuständigen Behörden verhängen können. Dies sind bis zu 20.000.000 Euro oder 4% des weltweiten Brutto-Jahresumsatzes - für viele Unternehmen sicherlich das Ende ihrer Existenz. Dies mag der Hauptgrund sein, aus dem sich viele Unternehmen - wenn auch erst seit kurzem - intensiv mit der DS-GVO auseinandersetzen.
Berechtigte Angst oder Panikmache?
Viele Unternehmen haben die hohen Strafen vor Augen - in der Vergangenheit haben sie sich einfach nie wirklich mit Datenschutz beschäftigt, da die potentiellen Strafen doch oft gering waren. Die Politik hat mittlerweile jedoch klargestellt, dass die DS-GVO keine neue Einnahmequelle für die geschundene Staatskasse darstellen soll, sondern eher dazu gedacht ist, gegenüber großen Konzernen wie Facebook, Google, Apple, Microsoft, etc., entsprechenden Sanktionsmaßnahmen entgegenzuhalten, wenn diese beim Thema Datenschutz nicht "mitspielen".
Sicherlich wird es auch den ein oder anderen windigen Rechtsanwalt geben, der hier mit eher dubiosen Motiven versucht, in Zusammenarbeit mit moralisch zumindest nicht an vorderster Front kämpfenden Mandanten, den ein oderen Euro zu erwirtschaften. Die Signale aus der Politik sind jedoch klar: die Justiz wird hier sehr genau prüfen und ggf. frühzeitig intervenieren.
Unter'm Strich bleibt so die Erkenntnis, dass die DS-GVO massive Sanktionsmaßnahmen bietet und Existenzen bedrohen kann; man sollte sich also sicherlich intensiv mit diesem Thema beschäftigten. Ein Grund, in Panik und Weltuntergangsstimmung zu verfallen, ist die DS-GVO dennoch nicht.
DS-GVO als Chance verstehen
Denken Sie einen Schritt weiter und nutzen Sie die DS-GVO als Chance: Offenheit und Transparenz erzeugen grundsätzlich erst einmal Vertrauen. Nehmen Sie die Pflichten, die Ihnen die DS-GVO auferlegt, ernst, und nutzen Sie diese zu Ihrem Vorteil. Gehen Sie aktiv auf und Kunden, Interessenten, Mitarbeiter und Lieferanten zu; um diesen Schritt kommen Sie ohnehin nicht herum.
Kommunizieren Sie hierbei aber in leichter, verständlicher Sprache und stellen Sie klar, dass Sie sich Ihrer Verantwortung bewusst sind und die DS-GVO nicht als lästiges, bürokratisches Ungeheuer verstehen.
Datenschutz-Beratung, externer Datenschutzbeauftragter
Sofern in Ihrem Unternehmen die Expertise fehlt, um zu beurteilen, inwieweit Sie in Sachen DS-GVO aufgestellt sind, stehen wir Ihnen gern beratend zur Seite.
Auch als externer Datenschutzbeauftragter können wir Sie entlasten; Ihre Ressourcen können sich wieder mit ertragsproduzierenden Tätigkeiten beschäftigen, und wir kümmern uns einfach um den Rest - sprechen Sie uns gern an.